Allgemeine Geschäftsbedingungen

der N & C Privatradio Betriebs GmbH & der NRJ Digital Radio GmbH

Bitte beachte, dass die N & C Privatradio Betriebs GmbH / ENERGY ÖSTERREICH in Folge auch kurz “ENERGY ÖSTERREICH” oder auch ‘‘Auftragnehmerin‘‘ genannt wird. Gleiches gilt für die NRJ Digital Radio GmbH, die wir in Folge auch kurz “NOSTALGIE ÖSTERREICH” oder ‘‘Auftragnehmerin‘‘ nennen.

1. Diese allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für sämtliche an ENERGY ÖSTERREICH / NOSTALGIE ÖSTERREICH (im Folgenden einzeln auch "Auftragnehmerin") erteilte Aufträge, insbesondere für Werbesendungen, sonstige Werbeformen, Patronanzhinweise bzw. -Sendungen sowie online Informations- und Kommunikationsdienste - wie animierte oder grafische Darstellungen, Texte, Tonfolgen und sogenannte Container (Fläche, die durch Anklicken zu externen Inhalten verbindet, die auf einer anderen/fremden URL gespeichert und vom Auftraggeber vorgegeben sind) sowie die damit in Zusammenhang stehende Herstellung von Sendeunterlagen und Werbemitteln. Online Werbeschaltungen erfolgen auf den Websites sowie Social Media Plattformen der jeweiligen Auftragnehmerin, wie z.B. Facebook, Google Plus u.ä. Werbemittel, die ihrer Gestaltung wegen nicht als Werbung erkennbar sind, werden als solche gekennzeichnet. Geschäftsbedingungen des Auftraggebers binden die jeweilige Auftragnehmerin nicht, gleichgültig wie und wann der Auftraggeber diese in die Geschäftsbeziehung einfließen lässt. Es bedarf insbesondere keines ausdrücklichen Widerspruches durch die jeweilige Auftragnehmerin.

2. ENERGY ÖSTERREICH / NOSTALGIE ÖSTERREICH sind Radioveranstalter im Sinne des Privatradiogesetzes und senden Hörfunkprogramm auf den Frequenzen: 104.2 MHz, 90,5 MHz, 90,8 MHz und 91.1 MHz im Raum Wien und Weinviertel; 99.9 MHz, 93.6 MHz und 107.7 MHz im Raum Innsbruck, Wattens und Inzing,94.0 MHz im Raum Salzburg (ENERGY) sowie als Simulcast online über www.energy.at und über MUX1 (DAB+) (betrifft ENERGY & NOSTALGIE). Die Website von ENERGY findet sich auf www.energy.at. Die Website von NOSTALGIE findet sich auf NOSTALGIE.at. Inhalte von online Werbung werden, je nach Vereinbarung, auf den Websites der jeweiligen Auftragnehmerin, auf allen zu diesen Domains gehörende Subdomains, den Social Media Network Profilen der jeweiligen Auftragnehmerin und anderen zur jeweiligen Auftragnehmerin gehörenden Online Diensten, wiedergegeben.

3. Der Vertrag kommt erst zustande, wenn der vom Auftraggeber erteilte Sendeauftrag durch die jeweilige Auftragnehmerin schriftlich bestätigt wird. Mündliche oder fernmündliche Abmachungen sind nicht bindend. Änderungen und/oder Nebenabreden bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der schriftlichen Bestätigung durch die jeweilige Auftragnehmerin. Aufträge können bis spätestens 7 (sieben) Arbeitstage vor dem ersten Sendetermin erteilt werden. Kurzfristigere Aufträge bedürfen einer gesonderten schriftlichen Zustimmung seitens der jeweiligen Auftragnehmerin. Ein bestimmter Erfolg der Werbung wird nicht gewährleistet.

4. Für Sonderwerbeformen, Gegengeschäfts-/Barter-Vereinbarungen und besondere Werbesendungen bzw. Onlineschaltungen, die in einem besonderen (z.B.: programmlichen oder redaktionellen) Umfeld stattfinden, gelten zusätzliche eigene Bedingungen der jeweiligen Werbeform, bzw. Werbesendung oder -onlineschaltung, welche sich im Anschluss an diese AGB befinden. 

5. Dem Auftraggeber ist bewusst, dass er bei manchen Aktionen bzw. Kooperationen gemeinsam mit der jeweiligen Auftragnehmerin auch in anderen Medien oder auf anderen Plattformen genannt bzw. transportiert wird. Der Auftraggeber erkennt das an und erwachsen diesem daraus keinerlei Ansprüche gegen die jeweilige Auftragnehmerin oder gegenüber diesen Medien von Dritten.

6. Dem Auftraggeber ist bekannt, dass das die Logos von ENERGY und NOSTALGIE marken- und urheberrechtlich geschützt sind und die Verwertungsrechte ausschließlich bei ENERGY bzw. NOSTALGIE liegen. Die unerlaubte Verwendung des Logos, sowie die Abänderung desselben stellen einen Verstoß gegen rechtliche Normen dar, der von ENERGY bzw. NOSTALGIE gerichtlich geahndet wird. Um Komplikationen zu vermeiden, anerkennt der Vertragspartner ausdrücklich nachstehende Bedingungen: Die Logopräsenz in sämtlichen Medien (Print, Online, TV, etc.) bedarf in jedem Fall der Freigabe seitens der jeweiligen Auftragnehmerin, wobei das Logo als solches in keinster Weise verändert, bearbeitet oder beschnitten werden darf. Sollte die graphische Gestaltung eines Sujets etc. dennoch die Abänderung des Logos erforderlich machen, verpflichtet sich der Auftraggeber dies nur nach schriftlicher Freigabe durch die jeweilige Auftragnehmerin durchzuführen.

7. ENERGY ÖSTERREICH / NOSTALGIE ÖSTERREICH behält sich ausdrücklich vor, auch nach erfolgter Auftragsbestätigung die Durchführung erteilter Aufträge - insbesondere von Werbesendungen und Onlineschaltungen - jederzeit und ohne Angabe von Gründen abzulehnen, ohne dass daraus Ansprüche, welcher Art auch immer, des Auftraggebers entstehen. Eine solche Ablehnung wird insbesondere wenn diese den Bestimmungen des Privatradiogesetzes in der jeweils geltenden Fassung zuwiderlaufen, diese mit sonstigen gesetzlichen Bestimmungen, wie etwa des Lebensmittelgesetzes, des Arzneimittelgesetzes, des Wettbewerbs-, Marken-, Muster und Patentrechtes, des Urheberrechtes, des Medien- , Strafrechtes etc. im Widerspruch stehen, diese gegen die guten Sitten verstoßen, diese mit der inhaltlichen Ausrichtung des Programms der jeweiligen Auftragnehmerin unvereinbar sind, oder bei nicht ausreichender technischer Qualität der Sendeunterlagen, erfolgen. ENERGY ÖSTERREICH / NOSTALGIE ÖSTERREICH ist nicht verpflichtet, Sendeunterlagen oder Werbemittel vor Annahme des Auftrages oder vor Ausstrahlung bzw. Schaltung zu prüfen. Der Auftraggeber ist alleine dafür verantwortlich, dass durch den Inhalt der Werbesendung oder Online Werbeschaltung geltende Gesetze nicht verletzt werden. Sollte der jeweiligen Auftragnehmerin wegen des Inhaltes der Werbespots bzw. Online Werbeschaltungen des Auftraggebers von Dritten belangt werden, wird der Auftraggeber ENERGY ÖSTERREICH / NOSTALGIE ÖSTERREICH hinsichtlich aller entstehenden Nachteile schad- und klaglos halten. Die Verpflichtung des Auftraggebers zur Schad- und Klagloshaltung umfasst auch den Ersatz sämtlicher Anwalts- und Gerichtsgebühren, die ENERGY ÖSTERREICH / NOSTALGIE ÖSTERREICH im Zusammenhang mit der Schaltung des Werbespots bzw. der Online Werbeschaltung des Auftraggebers und der Abwehr von daraus resultierenden Ansprüchen Dritter, entstehen. Der Auftraggeber haftet allein für Urheberrecht und Leistungsschutz. Der Auftraggeber hat für die anfallenden Produktionskosten einschließlich der Abgeltung sämtlicher Urheber- und Leistungsschutzrechte aufzukommen. Der Auftraggeber haftet darüber hinaus in vollem Umfang für Missbrauch und Weitergabe der zur Verfügung gestellten Daten.

8. Die Ablehnung eines Sende- oder Online Werbeauftrages wird unverzüglich mitgeteilt. Ansprüche, die über die Erstattung des bereits geleisteten Entgelts hinausgehen, können nicht geltend gemacht werden. Wird ein Auftrag, entgegen der erklärten Zurückweisung dennoch ausgeführt, hat der Auftraggeber den vereinbarten Preis zu entrichten. Dies gilt bei Ausstrahlung bzw. Schaltung einzelner abtrennbarer Teile eines Auftrages aliquot. 

9. ENERGY ÖSTERREICH / NOSTALGIE ÖSTERREICH strahlt Werbesendungen unter den gleichen technischen Bedingungen aus, wie das übrige Programm. Für die Empfangsqualität und/oder das Empfangsgebiet wird von ENERGY/NOSTALGIE keine wie immer geartete Haftung übernommen. Die online Werbeschaltungen werden unter den gleichen technischen Bedingungen wie die übrige online Präsenz der jeweiligen Auftragnehmerin veröffentlicht. Für die technische Abrufbarkeit, usw. wird seitens ENERGY ÖSTERREICH / NOSTALGIE ÖSTERREICH keinerlei Haftung übernommen.

10. Die Produktion der von ENERGY ÖSTERREICH / NOSTALGIE ÖSTERREICH zu sendenden Werbespots, sowie ein zu buchender Webbanner (und andere online Werbeformen, im nachfolgenden „Webbanner“ genannt), wird grundsätzlich vom Auftraggeber übernommen. Die Sendeunterlagen bzw. Werbemittel sind ENERGY ÖSTERREICH / NOSTALGIE ÖSTERREICH vom Auftraggeber rechtzeitig, das heißt mindestens 7 Tage vor der ersten geplanten Ausstrahlung bzw. Online Schaltung, sowie vollständig in einer vorher zu vereinbarenden Form, zu übergeben oder per E-Mail zu übermitteln. Dieselben haben neben dem eigentlichen Spot bzw. Werbemitteln folgende Angaben, wenn zutreffend, zu enthalten: Kundenname, Produkt, Einschaltplan, Angaben über Spotlängen bzw. Videolängen oder Formate und alle für die Abrechnung mit der jeweils Zuständigen österreichischen Verwertungsgesellschaft erforderlichen Angaben. Im Fall, dass die Produktion von Werbespots und Webbanner durch die jeweilige Auftragnehmerin selbst bzw. über Auftrag der jeweiligen Auftragnehmerin erfolgt, müssen die für die Produktion erforderlichen Informationen und Unterlagen vom Auftraggeber mindestens 7 Tage im Vorhinein an ENERGY ÖSTERREICH / NOSTALGIE ÖSTERREICH übermittelt werden. Alle Mehrkosten, die durch die nicht fristgerechte, nicht vollständige oder technisch nicht einwandfreie Übermittlung der Sendeunterlagen bzw. Werbemittel entstehen, trägt der Auftraggeber. Kommen Werbesendungen oder Schaltungen nicht oder falsch zur Ausstrahlung, weil Sendeunterlagen oder Werbemittel verspätet, qualitativ mangelhaft oder falsch gekennzeichnet übermittelt wurden, kann die vereinbarte Sendezeit in Rechnung gestellt werden. Das Risiko, dass Sende- bzw. Werbeunterlagen auf dem Transport verloren gehen oder beschädigt werden, trägt der Auftraggeber. Gleiches gilt für alle Fehler, die durch eine nicht erfolgte, fehlerhafte oder missverständliche Übermittlung von Sende- bzw. Sendeunterlagen, -Inhalten oder Aufträgen durch Post, Botendienste, Telefax, E-Mail u.ä. entstehen. Insbesondere bei einer Übermittlung via E-Mail hat sich der Kunde rechtzeitig in geeigneter Form davon zu überzeugen, dass die Sendeunterlagen ordnungsgemäß eingetroffen sind. Gerät der Auftraggeber mit der Zustellung der vereinbarten Werbemittel oder Inhalte zur Erstellung von Werbemitteln in Verzug, so hat ENERGY ÖSTERREICH / NOSTALGIE ÖSTERREICH das Recht aber nicht die Verpflichtung, die vereinbarte Werbeleistung bis zum Zeitpunkt des Einlangens der Werbemittel bei ENERGY ÖSTERREICH / NOSTALGIE ÖSTERREICH bzw. der Fertigstellung der Werbemittel durch die jeweilige Auftragnehmerin nicht auszustrahlen. Ein Anspruch auf spätere Sendung besteht nicht. Die vereinbarten aber dadurch nicht genutzten Werbezeiten bzw. -plätze verfallen für den Auftraggeber.

11. ENERGY ÖSTERREICH / NOSTALGIE ÖSTERREICH haftet nicht für die Rückstellung übergebener Sende- bzw. Werbeunterlagen und ist nicht verpflichtet, diese länger als einen Monat nach Ende des Sende- Schaltungszeitraums aufzubewahren. 

12. Die vereinbarten Sendezeiten bzw. Werbeplatzierungen werden von der jeweiligen Auftragnehmerin nach Möglichkeit eingehalten. ENERGY ÖSTERREICH / NOSTALGIE ÖSTERREICH übernimmt jedoch keine Gewähr für einen bestimmten Ausstrahlungszeitpunkt, die Platzierung in bestimmten Werbeblöcken, in bestimmter Reihenfolge oder in bestimmtem Abstand zu Produkten von Konkurrenzfirmen. Gleiches gilt für Online Werbemittel: ENERGY ÖSTERREICH / NOSTALGIE ÖSTERREICH übernimmt keine Gewähr für einen bestimmen Ausspielungszeitpunkt, bestimmte Platzierung auf ENERGY.at/NOSTALGIE.at oder Social Media Seiten von ENERGY ÖSTERREICH / NOSTALGIE ÖSTERREICH, bestimmte Reihenfolgen oder bestimmte Abstände zu Produkten von Konkurrenzfirmen. Werden im Auftrag keine verbindlichen Platzierungen der Werbespots oder Werbemittel vereinbart, wird ENERGY ÖSTERREICH / NOSTALGIE ÖSTERREICH diese nach eigenem Ermessen und unter größtmöglicher Berücksichtigung der Interessen des Auftraggebers platzieren. Für die Platzierung der Onlinewerbemittel kommen zusätzlich ausschließlich die Formate in Frage, die in der gültigen Preisliste der jeweiligen Auftragnehmerin ausgewiesen sind.

13. Wird eine Werbesendung oder Online Werbeschaltung aus programmlichen oder technischen Gründen, wegen höherer Gewalt, behördlicher Verfügung u.ä. zum vereinbarten Zeitpunkt nicht oder nur mangelhaft gesendet oder geschalten, so wird sie von der jeweiligen Auftragnehmerin so bald als möglich nachgeholt. Darüberhinausgehende Ansprüche des Auftraggebers sind ausdrücklich ausgeschlossen. 

14. Die jeweilige Auftragnehmerin haftet im Schadensfall für Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit, wobei die Haftung im Einzelfall, soweit rechtlich zulässig, mit dem jeweiligen Auftragswert begrenzt ist. Die Haftung von ENERGY ÖSTERREICH / NOSTALGIE ÖSTERREICH für leichte Fahrlässigkeit wird ausdrücklich ausgeschlossen. Eine für ENERGY ÖSTERREICH / NOSTALGIE ÖSTERREICH zu vertretende fehler- oder mangelhafte Darstellung der online Werbeschaltung liegt NICHT vor, wenn nicht geeigneten Darstellungssoft- oder -hardware verwendet werden, Störungen der Kommunikationsnetze anderer Betreiber, Rechnerausfall bei Internet-Providern oder Online-Diensten auftreten, Angebote auf Proxyservern, kommerzieller und nicht kommerzieller Provider bzw. Online-Dienste, unvollständigen oder nicht aktualisierten sind, oder ein Ad-Server ausfällt.

15. Durch die Auftragserteilung bestätigt der Auftraggeber, sämtliche für die Ausstrahlung bzw. Schaltung erforderlichen Rechte an den Sende- bzw. Werbeunterlagen bzw den darauf enthaltenen Werken zu besitzen und mit der Ausstrahlung bzw. Schaltung nicht gegen gesetzliche Werbeverbote zu verstoßen. ENERGY ÖSTERREICH / NOSTALGIE ÖSTERREICH ist nicht verpflichtet, übergebene Sendeunterlagen oder Werbemittel vor deren Ausstrahlung oder Schaltung bzw übergebene Informationen vor deren Umwandlung in Sendeunterlagen oder Werbemittel auf ihre Gesetzmäßigkeit zu überprüfen. Der Auftraggeber ist verpflichtet, ENERGY ÖSTERREICH / NOSTALGIE ÖSTERREICH hinsichtlich aller Ansprüche dritter Personen, die ihren Ursprung im Inhalt der Werbesendung bzw. -Schaltungen haben, schad- und klaglos zu halten. 

16. Unterliegt der Auftraggeber, § 3a Medienkooperations- und förderungs- Transparenzgesetz (MedKF-TG), bzw. den dazu ergangenen Richtlinien, ist dieser selbst für die Bekanntgabepflicht und die Einhaltung der inhaltlichen Anforderungen des MedKF-TG verantwortlich und hat ENERGY ÖSTERREICH / NOSTALGIE ÖSTERREICH von allen möglichen Ansprüchen in diesem Zusammenhang schad- & klaglos zu halten. 

17. Als Entgelt für die von ENERGY ÖSTERREICH / NOSTALGIE ÖSTERREICH erbrachten Leistungen ist mangels konkreter gesonderter Vereinbarung der in der zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses gültigen ENERGY ÖSTERREICH / NOSTALGIE ÖSTERREICH-Preisliste angeführte Betrag zu bezahlen. Die Berechnung der Einschaltpreiseerfolgt auf Basis der tatsächlich ausgestrahlten Spotlänge, mindestens aber auf Basis der gebuchten Spotlänge. Alle angegeben Preise verstehen sich netto zuzüglich Steuern, Abgaben und Gebühren.

18. Rechnungen für Werbesendungen bzw. -Schaltungen können nach der ersten Ausstrahlung bzw. Schaltung über den gesamten Auftragswert gestellt werden. Alle Rechnungen sind unverzüglich und ohne Abzug zur Zahlung fällig. Für die Rechtzeitigkeit der Zahlung gilt lediglich das Einlangen auf dem Bankkonto von ENERGY ÖSTERREICH / NOSTALGIE ÖSTERREICH. Bei Zahlungsverzug gelten Verzugszinsen in der Höhe von 1 % p.m. als vereinbart. Bei erstmaliger Auftragserteilung kann ENERGY ÖSTERREICH / NOSTALGIE ÖSTERREICH ohne weiteres eine Zahlung vor Erfüllung des Auftrages verlangen. Gerät der Auftraggeber mit der Zahlung bzw. der vereinbarten Vorauszahlung in Verzug, so hat ENERGY ÖSTERREICH / NOSTALGIE ÖSTERREICH das Recht aber nicht die Verpflichtung, die vereinbarte Werbeleistung bis zum Zeitpunkt der Begleichung aller Zahlungsverpflichtungen seitens des Auftraggebers nicht auszustrahlen. Ein Anspruch auf spätere Sendung besteht nicht. Die vereinbarten aber dadurch nicht genutzten Werbezeiten bzw. —plätze verfallen für den Auftraggeber. Entgehen ENERGY ÖSTERREICH / NOSTALGIE ÖSTERREICH dadurch Einnahmen, so ist ENERGY ÖSTERREICH / NOSTALGIE ÖSTERREICH berechtigt, dem Auftraggeber diesen Einnahmen-Entgang in Rechnung zu stellen. Alle dem Auftraggeber allfällig gewährten Rabatte, Nachlässe oder sonstigen Begünstigungen sind im Falle des Zahlungsverzuges um mehr als eine Woche hinfällig und werden nachbelastet. Darüber hinaus ist der Auftraggeber verpflichtet, alle durch den Zahlungsverzug hervorgerufenen Mahn- und Inkassospesen, insbesondere auch die Kosten anwaltlicher Intervention auf der Basis des Rechtsanwaltstarifgesetzes, zu ersetzen. Bei Zahlungsverzug kann ENERGY ÖSTERREICH / NOSTALGIE ÖSTERREICH die weitere Durchführung des Auftrages zurückstellen, alle dadurch entstehenden Kosten und Nachteile trägt der Auftraggeber. Banküberweisungen erfolgen auf Gefahr des Auftraggebers, derselbe trägt auch allfällige Überweisungsspesen.

19. Wird ENERGY ÖSTERREICH / NOSTALGIE ÖSTERREICH eine wesentliche Verschlechterung der Vermögensverhältnisse des Auftraggebers erst nach Vertragsschluss bekannt oder bestehen aufgrund tatsächlicher Anhaltspunkte begründete Zweifel an der Zahlungsfähigkeit oder Kreditwürdigkeit des Auftraggebers oder liegt ein sonstiger wichtiger Grund vor, der ENERGY ÖSTERREICH / NOSTALGIE ÖSTERREICH zur Kündigung des Vertrages berechtigen würde, ist ENERGY ÖSTERREICH / NOSTALGIE ÖSTERREICH berechtigt, die Sendung oder Schaltung weiterer Werbemittel ohne Rücksicht auf ein ursprünglich vereinbartes Zahlungsziel von der Zahlung der jeweils geschuldeten Auftragssumme und anderer ausstehender Forderungen aus demselben rechtlichen Verhältnis abhängig zu machen. Dies hat keinen Einfluss auf laufende Zahlungsverpflichtungen. 

20. Die Rabattendabrechnung erfolgt laut Rabattstaffel am Ende des Kalenderjahres. 

21. Allfällige Abgaben, die im Zusammenhang mit Gewinnspielen anfallen, hat der Auftraggeber zu tragen. Dieser hat ENERGY ÖSTERREICH / NOSTALGIE ÖSTERREICH diesbezüglich schad- & klaglos zu halten.

22. Mangels ausdrücklicher gegenteiliger Vereinbarung gelten Aufträge für die Sendung von Werbespots oder anderer Werbeformen nur für die terrestrische Verbreitung des Programms der jeweiligen Auftragnehmerin im vereinbarten Sendegebiet bzw die Verbreitung via Kabelnetz. ENERGY ÖSTERREICH / NOSTALGIE ÖSTERREICH behält sich ausdrücklich vor, bei zeitgleicher oder zeitversetzter Verbreitung seines Programmes in anderer Form (insbesondere via Internet) diese Werbespots bzw. Sonderwerbeformen auszublenden. Gleiches gilt im Falle, dass ENERGY/NOSTALGIE sein Programm oder Teile davon anderen Rundfunkveranstaltern als Mantelprogramm i.S.d.§ 17 PrR-G zur Verfügung stellt oder dieses Programm in anderen Sendegebieten, für welche ENERGY ÖSTERREICH / NOSTALGIE ÖSTERREICH oder mit ENERGY ÖSTERREICH / NOSTALGIE ÖSTERREICH verbundene Unternehmen Sendelizenzen halten, ausstrahlt. 

23. Der Auftraggeber ist nicht berechtigt, tatsächliche oder behauptete eigene Forderungen gegen die Forderungen von ENERGY ÖSTERREICH / NOSTALGIE ÖSTERREICH aufzurechnen. Allfällige Gewährleistungsansprüche des Auftraggebers sind ausschließlich durch nochmalige Sendung oder Schaltung in angemessenem Umfang abzugelten. Derartige Ansprüche berechtigen den Auftraggeber nicht, fällige Zahlungen zurückzuhalten. 

24. Handelt es sich beim Auftraggeber um einen "Verbraucher" im Sinne des Konsumentenschutz Gesetzes, hat dieser das Recht, durch eine schriftliche Erklärung binnen 1 Woche ab Zustandekommen des Vertrages von diesem zurückzutreten.

25. ENERGY ÖSTERREICH / NOSTALGIE ÖSTERREICH und der Auftraggeber vereinbaren Stillschweigen über Inhalt und Konditionen, jedweder Vereinbarungen, gegenüber Dritten. Beide Parteien werden während der Laufzeit von Vertragsverhältnissen, aber auch nach ihrer Beendigung, alle ihnen bei der Kooperation im Rahmen dieses Projektes jeweils anvertrauen, zugänglich gemachten oder sonst bekannt gewordenen Informationen des jeweils anderen Partners vertraulich behandeln und nicht verwerten. Diese Verpflichtungen wirken auch über das Ende eines Vertragsverhältnisses hinaus weiter. 

26. Das Rechtsverhältnis unterliegt ausschließlich österreichischem Recht unter Ausschluss seiner internationalen Verweisungsnormen sowie des UNCITRAL-Abkommens über den internationalen Warenkauf. Erfüllungsort und Gerichtsstand ist Wien. Für alle Rechtsstreitigkeiten wird die ausschließliche sachliche Zuständigkeit des Handelsgerichtes Wien bzw. des Bezirksgerichtes für Handelssachen Wien, je nach Höhe des Streitwertes, vereinbart.

27. Sollten einzelne Teile der vorstehenden Bedingungen unwirksam sein oder werden, so ändert dies nichts an der Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen. Anstelle der nichtigen Bestimmung gilt eine, ihrem Zweck möglichst nahekommende, jedoch nicht nichtige oder sonst unwirksame Bestimmung als vereinbart. Abänderungen und Ergänzungen des Vertrages bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform. Dies gilt auch für das Abgehen vom Schriftformerfordernis. 

28. Sollten allfällige Allgemeine Geschäftsbedingungen des Auftraggebers Regelungen enthalten, die den vorliegenden AGB von ENERGY ÖSTERREICH / NOSTALGIE ÖSTERREICH entgegenstehen, so sind jene von ENERGY ÖSTERREICH / NOSTALGIE ÖSTERREICH heranzuziehen. 

29. ENERGY ÖSTERREICH / NOSTALGIE ÖSTERREICH behält sich im Falle wesentlicher Änderungen der Gesellschaftsverhältnisse von ENERGY ÖSTERREICH / NOSTALGIE ÖSTERREICH oder der Sendegebiete von ENERGY ÖSTERREICH / NOSTALGIE ÖSTERREICH ein außerordentliches, einseitiges Kündigungsrecht seitens ENERGY ÖSTERREICH / NOSTALGIE ÖSTERREICH vor.

 

(Stand April 2024)